Endbenutzer-Lizenzvertrag für das »Periodensystem für den Schulgebrauch«
§ 1 LIZENZVERTRAG
Der vorliegende Vertrag ist ein Lizenzvertrag und kein Kaufvertrag. Die Software und die von der Software hergestellten Kopien sind geistiges Eigentum von Werner Thum, chemie-master.de Lernsoftware - im Folgenden "Lizenzgeber" genannt. Der Lizenzgeber gewährt dem Anwender - im Folgenden "Lizenznehmer" genannt - das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Software in dem von der erworbenen Lizenz abhängigen Umfang zu nutzen.
§ 2 HOME-LIZENZ
Für die Home-Lizenz gelten folgende Nutzungseinschränkungen:
- Der Lizenznehmer darf die Software ausschließlich auf einem privaten Personal-Computer installieren, in den Arbeitsspeicher laden und abspielen. Die Nutzung im Rahmen eines Netzwerkes ist nicht statthaft. Der Lizenznehmer darf die Software nur zu rein privaten Zwecken nutzen.
- Die Home-Lizenz wird nicht an Bildungseinrichtungen, gemeinnützige, kommerzielle oder geschäftliche Einrichtungen vergeben. Einrichtungen dieser Art müssen eine Schullizenz erwerben. Der Einsatz der Software mit Home-Lizenz in den genannten Einrichtungen stellt eine Verletzung dieses Vertrages dar.
§ 3 SCHULLIZENZ
- Mit dem Erwerb einer Schullizenz gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht, die Software auf bis zu 250 Computern innerhalb der Räumlichkeiten des Lizenznehmers an einem Standort zu nutzen. Diese Bestimmung gilt auch für die Nutzung im Rahmen eines nicht über die Räumlichkeiten des Lizenznehmers am Standort hinausgehenden Netzwerkes. Für räumlich getrennte Filialen, Unterorganisationen, Unterabteilungen, Zweigniederlassungen etc. ist jeweils eine eigene Schullizenz erforderlich. Die Schullizenz schließt nicht das Recht zur Weitergabe der Software an Schüler ein. Die Nutzung der Software in "Notebook-Klassen" bedarf einer besonderen schriftlichen Lizenzvereinbarung.
- Ausschließlich für öffentliche Bildungseinrichtungen, auch für staatlich zugelassene Privatschulen, nicht aber für kommerzielle Nachhilfe-Einrichtungen gilt folgende Lizenzerweiterung: Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Chemie der lizenzierten Bildungseinrichtung dürfen die Software auf einem privaten häuslichen Computer ausschließlich für Zwecke der Unterrichtsvorbereitung nutzen. Bei Aufgabe der Tätigkeit an der Bildungseinrichtung des Lizenznehmers muss die Software wieder deinstalliert werden.
§ 4 NUTZUNGSUMFANG
- Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Software anfertigen, vorausgesetzt, diese Sicherungskopie wird auf keinem Computer installiert und benutzt.
- Die Übereignung, Unterlizenzierung, der Verkauf (auch auf Auktionen im Internet) oder die Verteilung von Kopien (Ausborgen, Leasen, Verleihen oder die Übertragung auf sonstige Weise) der Software ist ausdrücklich untersagt.
§ 5 URHEBERRECHTSSCHUTZ
Die Software enthält in allen Teilen urheberrechtlich geschütztes Material. Es ist verboten die Software zu verändern, zurückzuentwickeln, auseinanderzunehmen oder zu dekompilieren. Auch der Versuch dazu ist strafbar. Es dürfen keine neuen Produkte oder Arbeiten ganz oder teilweise erstellt werden, die sich von der Software ableiten oder die darauf basieren. Dies gilt auch für die Verwendung von mitgeliefertem Text- und Bildmaterial im Rahmen von Arbeitsblättern, Folien, Präsentationen, Lernprogrammen o.Ä. für Unterrichtszwecke.
§ 6 HAFTUNGSUMFANG
Die Haftung des Lizenzgebers ist ausnahmslos begrenzt auf die Erstattung des Kaufpreises der Software im Austausch gegen die Rückgabe des Produktes und aller Kopien davon. Der Lizenzgeber kann auf keinen Fall haftbar gemacht werden für Schäden jeglicher Art. Dies beinhaltet Folgeschäden, beiläufig entstandene Schäden, unmittelbare Schäden, Schadensersatz für Ausfallschäden, Nutzungsschäden, Betriebsunterbrechungsschäden, Informations- oder Datenverlust oder Vermögensschäden, die in Verbindung mit der Installation, der Nutzung oder der Unfähigkeit zum Gebrauch der Software entstanden sind.
§ 7 VERTRAGSENDE
Dieser Vertrag ist zeitlich nicht befristet. Er endet jedoch automatisch, wenn der Lizenznehmer den darin enthaltenen Bestimmungen zuwiderhandelt. Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software von allen Rechnern, auf denen sie von ihm installiert wurde, zu entfernen und vorhandene Kopien der Software zu vernichten.
Werner Thum
chemie-master.de - Lernsoftware