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Kosmetische Produkte müssen, wenn sie nicht zum alsbaldigen Gebrauch bestimmt sind, gegen Bakterien- und Pilzbefall geschützt werden. Ein Konservierungsmittel muss toxikologisch unbedenklich, haut- und schleimhautverträglich und bereits in geringer Konzentration wirksam sein.
Wichtige Konservierungsmittel sind PHB-Ester, Diazolidinyl Urea und Phenoxyethanol. Siehe auch: Konservierungsmittel »GSE« |