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Lexikon "Fachbegriffe"

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Gesetz von den konstanten Massenverhältnissen
(Gesetz von den konstanten Proportionen)

Auf Grund quantitativer Untersuchungen chemischer Reaktionen, d.h. unter Zuhilfenahme der Waage, konnten Jeremias Benjamin Richter (1792) und Joseph-Louis Proust (1797) zeigen, dass Verbindungen - unabhängig von ihrer Herkunft - ihre Elemente stets in gleichen Massenverhältnissen enthalten.

Zweites chemisches Grundgesetz

Bei chemischen Reaktionen reagieren die Elemente und Verbindungen in ganz bestimmten Massenverhältnissen miteinander. Jede chemische Verbindung enthält ihre Elemente stets in einem konstanten ("festen") Massenverhältnis.

Anmerkung:
Die Bezeichnung "Gesetz von den festen Massenverhältnissen" sollte im Hinblick auf die Verwechslungsmöglichkeit mit dem Aggregatzustand "fest" vermieden werden.

Siehe auch:
Gesetz von der Erhaltung der Masse
Gesetz von den vielfachen Massenverhältnissen

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