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Vanadium(V)-oxid
Divanadinpentoxid (veraltet, ungebräuchlich)
Divanadiumpentaoxid
divanadium pentaoxide (engl.)
Divanadiumpentoxid
pentaoxyde de divanadium (frz.)
Vanadinpentoxid (veraltet, ungebräuchlich)
Vanadiumpentoxid
vanadium pentoxide (engl.)

V2O5
Bruttoformel nach dem Hill'schen System: O5V2

Stoffdaten ("Steckbrief")
Geruch geruchlos
Schmelztemperatur 658 °C
Siedetemperatur Zersetzung ab 1750 °C
Aggregatzustand bei 25 °C (298 K) fest
Dichte bei 25 °C 3,357 g/cm3

Foto: W. Oelen (Wikipedia)
Vanadium(V)-oxid

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Weitere Information

Atommasse

Atomanzahl Element Atommasse Massenanteil des Elements Massenanteil in Prozent
5 Sauerstoff 16,00 u 80,00 u 43,98 %
2 Vanadium 50,94 u 101,88 u 56,02 %
Summe 181,88 u  

Gefahrstoffkennzeichnung

Signalwort: GEFAHR
Fortpflanzungsgefährdend
Gefahrenpiktogramm »Gesundheitsgefahr« - GHS08Gefahrenpiktogramm »Ausrufezeichensymbol« - GHS07Gefahrenpiktogramm »Umwelt« - GHS09
H-Sätze: 302-332-335-341-361d-372-411
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze: 261-273-281-314
P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P281: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P314: Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Hinweise und Empfehlungen für die Schule


Gefahrstoff: Verdacht auf Fortpflanzungsgefährdung

Umgang/Beschaffung:
Nach Möglichkeit die Verwendung vermeiden.
Prüfen, ob Ersatz durch Stoffe mit geringerem gesundheitlichem Risiko möglich.
Nur falls für den Unterricht nach den Lehrplänen erforderlich, in den notwendigen kleinsten Mengen vorrätig halten.

Experimentieren:
Exposition für werdende und stillende Mütter ausschließen.
Lehrerexperimente:
Bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig.
Schülerexperimente:
Der Umgang ist nur gestattet, wenn es zur Erreichung der Unterrichtsziele unvermeidbar ist und die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Tätigkeitsbeschränkung für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 4. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.

Aufbewahrung/Lagerung:
In Sammlungsräumen:
Offen oder unter Verschluss.
In Unterrichtsräumen:
Unter Verschluss.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch nach Möglichkeit verhindern.
Sorgfältig darauf achten, dass sich Schüler von diesem Stoff nichts aneignen können.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Spezielles:
Entsorgung: Link  Sammelgefäß 4.

Quelle der Etikettierungsdaten: SIGMA-ALDRICH®.

Literaturhinweise

  • Feyl, Sylvia: Vanadiumpentoxid schützt vor Biofilmen, in: CHEMIE IN UNSERER ZEIT, 46. Jahrgang, 6/2012, S. 402
CAS-Nr.: 1314-62-1
EG-Nr. 215-239-8