Nicht als
»gefährlicher Stoff« eingestuft.
Stoffe,
Zubereitungen und
Erzeugnisse, die nach heutigem Wissensstand und auf Grund derzeitiger Einstufungsvorschriften nicht als gefährliche Stoffe zu kennzeichnen sind, können nicht allein deswegen als ungefährlich betrachtet werden.
Umgang/Beschaffung: Nur in den jeweils erforderlichen Mengen beschaffen.
Experimentieren: Lehrerexperimente und
Schülerexperimente bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Tätigkeitsbeschränkung für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 4.
Aufbewahrung/Lagerung: In Sammlungsräumen:Offen oder unter Verschluss.
In Unterrichtsräumen:Unter Verschluss.
Spezielles: Entsorgung:
Sammelgefäß 4.
Quelle der Etikettierungsdaten: SIGMA-ALDRICH®.