Gefahrstoff: Leichtentzündlich
Umgang/Beschaffung: Nach Möglichkeit die Verwendung vermeiden.
Prüfen, ob Ersatz durch Stoffe mit geringerem gesundheitlichem Risiko möglich.
Nur falls für den Unterricht nach den Lehrplänen erforderlich, in den notwendigen kleinsten Mengen vorrätig halten.
Experimentieren: Lehrerexperimente und
Schülerexperimente bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Tätigkeitsbeschränkung für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 4.
Aufbewahrung/Lagerung: In Sammlungsräumen:Offen oder unter Verschluss.
In Unterrichtsräumen:Unter Verschluss.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch sind nach Möglichkeit zu verhindern.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.
Spezielles: Bei Versuchen mit schädigender Strahlung, etwa Lichtbogen, Quecksilber-Hochdruck-Lampen, UV-Lampen, Laser,
brennendem Magnesium, sind die Schüler auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen.
Die Versuchsanordnung ist so aufzubauen, dass die Schüler nicht direkt in den Strahlengang geraten bzw. nicht direkt in die Lichtquelle sehen können.
Beim Betrachten von Lichtbögen u. Ä. sind genügend dichte farbige Schutzgläser zu verwenden.
Über entsprechende Gefahren auch außerhalb der Schule, z.B. bei Schweißarbeiten oder bei Sonnenfinsternissen, sollten die Schüler belehrt werden.
Entsorgung: In Flaschen, getrennt von anderen Stoffen, unter Verschluss zur Entsorgung aufbewahren.
Weitere Informationen zu Magnesium im
»Periodensystem für den Schulgebrauch«
Quelle der Etikettierungsdaten: MERCK