Gefahrstoff: Brand fördernd
Umgang/Beschaffung: Nur in den jeweils erforderlichen Mengen beschaffen.
Experimentieren: Lehrerexperimente und
Schülerexperimente bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Tätigkeitsbeschränkung für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Klasse 4.
Aufbewahrung/Lagerung: In Sammlungsräumen:Offen oder unter Verschluss.
In Unterrichtsräumen:Unter Verschluss.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch sind nach Möglichkeit zu verhindern.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.
Spezielles: Entsorgung:
Sammelgefäß 4.
Quelle der Etikettierungsdaten: SIGMA-ALDRICH®, MERCK (kombiniert)