Gefahrstoff:
GesundheitsschädlichUmgang/Beschaffung: Nach Möglichkeit die Verwendung vermeiden.
Prüfen, ob Ersatz durch Stoffe mit geringerem gesundheitlichem Risiko möglich.
Nur falls für den Unterricht nach den Lehrplänen erforderlich, in den notwendigen kleinsten Mengen vorrätig halten.
Experimentieren: Lehrerexperimente:Bei Einhaltung sorgfältiger Schutzmaßnahmen zulässig.
Schülerexperimente:Der Umgang ist nur gestattet, wenn es zur Erreichung der Unterrichtsziele unvermeidbar ist und die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Tätigkeitsbeschränkung für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich
Klasse 4. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist für Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich.
Aufbewahrung/Lagerung: In Sammlungsräumen:Offen oder unter Verschluss.
In Unterrichtsräumen:Unter Verschluss.
Räume, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt bzw. gelagert werden, sind gegen das Betreten durch Unbefugte zu sichern. Schränke, in denen Gefahrstoffe aufbewahrt werden, müssen gemäß ihrem Gefährdungspotential den Vorschriften entsprechen.
Menschliche Gesundheit und Umwelt dürfen nicht gefährdet werden.
Missbrauch oder Fehlgebrauch sind nach Möglichkeit zu verhindern.
Aufnahme in Gefahrstoffliste, -kartei oder -datei.
Spezielles: Entsorgung:
Sammelgefäß 4.
Quelle der Etikettierungsdaten: SIGMA-ALDRICH®.