Herstellung von Kosmetika - Verhaltensmaßregeln Oberstes Prinzip: Sauberkeit
Die hergestellten Kosmetika sind zur Anwendung am Körper bestimmt. Sie müssen daher hygienisch unbedenklich sein! Die folgenden Punkte sind bei der Herstellung von Kosmetika zu beachten:
Nur sauberes Gerät aus der Spülmaschine verwenden! Keinesfalls Bechergläser, Spatel o.Ä. mit anhaftenden Chemikalienresten benutzen! Notfalls vor Benutzung gründlich mit Scheuermilch reinigen und mit viel klarem Wasser nachspülen!
Der Arbeitstisch wird vor Arbeitsbeginn mit Papiertüchern ausgelegt.
Die aus dem Vorratsschrank entnommen Aufbewahrungsgefäße der Zutaten dürfen nicht verunreinigt werden! Nur mit sauberen Händen anfassen und den Inhalt nur mit sauberem Spatel oder Löffel entnehmen! Nach der Entnahme die Gefäße wieder an ihren Platz im Vorratsschrank zurück stellen.
Nur Thermometer mit Alkoholfüllung verwenden, keine Quecksilberthermometer!
Zum Umrühren der Mischung einen sauberen Glasstab verwenden! Nicht mit dem Thermometer rühren - Bruchgefahr!
Bei der Verwendung von Farben besonders achtsam arbeiten!
Sollte ein Präparat misslingen, so dürfen die Reste nicht in den Ausguss gegeben werden. Bitte das bereitgestellte Sammelgefäß benutzen.
Der Arbeitsplatz ist nach Beendigung der Arbeit sauber und aufgeräumt zu hinterlassen. Das verschmutzte Gerät wird auf oder in der Spülmaschine abgestellt.