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Lexikon "Fachbegriffe"

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Coulomb'sches Gesetz

Der französische Mathematiker Charles Augustin de Coulomb (1736-1806) untersuchte die Anziehung und Abstoßung elektrisch geladener Körper. Das Ergebnis seiner Arbeiten ist das 1785 formulierte Coulomb'sche Gesetz:
 
Coulomb'sches Gesetz
 
Das Coulomb'sche Gesetz beschreibt, welche Kraft K zwischen zwei punktförmigen elektrischen Ladungen L1 und L2 herrscht, wenn sie zueinander den Abstand r haben. f ist ein konstanter Faktor*. Lässt man den konstanten Faktor beiseite, so vereinfacht sich die Aussage:

 
Die zwischen den beiden Ladungen wirkende Kraft ist proportional den beiden Ladungen und umgekehrt proportional dem Quadrat des Abstandes. Eine Zunahme der Ladungen L1 bzw. L2 bewirkt eine Anwachsen der Kraft K, wohingegen die Zunahme des Abstandes r zu einer Verringerung führt. Verdoppelt man eine der Ladungen L1 bzw. L2, so führt dies zu einer Verdoppelung der Kraft K. Verdoppelt man aber den Abstand r der beiden Ladungen, so verringert sich die Kraft K auf ein Viertel des ursprünglichen Wertes.

Bei gleichnamigen elektrischen Ladungen (   bzw.   ) ist die Kraft abstoßend; bei ungleichem Vorzeichen (  ) ist sie anziehend. Das Coulomb'sche Gesetz ist in der Chemie u.a. für die Berechnung der Anziehungskräfte bei Ionenbindungen und für die Berechnung der Gitterenergie von Kristallen von Bedeutung.


* In den Faktor f gehen die allgemeine und die relative Dielektrizitätskonstante ein.

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